Johannes Wiegert (1902-1942)

27 - Tiergartenstraße 44, , Wohnort Johannes Wiegert

Gebäude und Adresse exitieren heute nicht mehr

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Johannes Wiegert wurde 1903 in Berlin geboren und arbeitete später als Schriftleiter im Zentralverlag der NSDAP. Trotz seiner Nähe zum Regime wurde er wegen § 175 verfolgt, 1938 verurteilt und später erneut festgenommen. Anfang 1942 deportierte man ihn ins KZ Sachsenhausen, wo er die Häftlingsnummer 41.456 erhielt und den rosa Winkel tragen musste. Am 14. Juli 1942 wurde er im Rahmen einer Mordaktion an Homosexuellen im Außenlager Klinkerwerk im Alter von 38 Jahren ermordet.

(dieser Text ist auch im Audio-Clip zu hören)

Johannes Wilhelm Artur Wiegert wurde am 13. November 1903 in Berlin als Sohn von Karl und Josefa Wiegert  geboren. Er blieb ledig, lebte später in Berlin-Tiergarten und arbeitete als Schriftleiter im Zentralverlag der NSDAP. Damit gehörte er offenbar selbst zu den überzeugten Anhängern des Nationalsozialismus.

Am 17. Juli 1938 nahm ihn die Polizei im Alter von 34 Jahren fest und er kam in Untersuchungshaft in Gefängnis Lehrterstraße. Nach dem Urteil des Amtsgericht vom 2. November 1938 musste er wegen Vergehen gegen §175 zehn Monate in Gefängnis.  Der Paragraf 175 verbot seit 1872 zunächst nur „beischlafähnliche“ Handlungen zwischen Männern. 1935 verschärften ihn die Nationalsozialisten erheblich: Nun konnten selbst Zärtlichkeiten unter Strafe gestellt werden. Oralsex, gegenseitige Masturbation, ja sogar ein Kuss oder intensiver Blickkontakt konnten mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

Für Wiegert dürfte die Verurteilung auch beruflich gravierende Folgen gehabt haben. Eine solche Strafe bedeutete für viele Betroffene nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern oft auch der Wohnung, akademischer Titel, Beamtenstellen oder Approbationen.

Seine Strafe verbüßte er im Gefängnis Tegel bis er am 2. Juni 1939 entlassen wurde. Er lebte danach hier in der Tiergartenstraße. Die Adresse der Hausnummer 44 und das Gebäude existieren heute nicht mehr.

Am 12. Juli 1940 verhaftete ihn die Polizei erneut. Vermutlich wurde er wiederum nach § 175 verurteilt. Unter der verschärften NS-Fassung des Paragrafen drohten Wiederholungstätern noch härtere Strafen. In schweren Fällen, etwa bei der Verführung von Personen unter 21 Jahren oder bei männlicher Prostitution, waren bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich.

Weibliche Homosexualität wurde im „Dritten Reich“ — außer im annektierten Österreich — offiziell nicht strafrechtlich verfolgt; § 175 richtete sich ausschließlich gegen Männer. In der patriarchalen Ordnung des NS-Staates spielte die Sexualität von Frauen außerhalb der Reproduktion keine wesentliche Rolle. Lesbische Liebe galt nicht als „Staatsgefahr“, auch weil politische und gesellschaftliche Positionen ohnehin von Männern dominiert waren. Gleichwohl führte das „Rassenpolitische Amt“ der NSDAP ab 1938 eine sogenannte „Lesbenkartei“. Auch lesbische Frauen und trans* Personen gerieten in Konflikt mit dem Regime und wurden unter Vorwürfen wie „Unzucht“, „Prostitution“ oder „Asozialität“ verurteilt und in Gefängnisse oder Konzentrationslager deportiert. Häufig geschah dies durch „Vorbeugehaft“ oder „Schutzhaft“, also ohne Gerichtsverfahren und auf unbestimmte Zeit.

Die rechtliche und gesellschaftliche Verfolgung homosexueller Männer war jedoch in Umfang und Brutalität ungleich größer. Während Inhaftierungen in Konzentrationslagern 1935 noch als vorübergehende „erzieherische Maßnahme“ dargestellt wurden, kam es ab 1937 zu systematischen Razzien und zur Einweisung in KZs als dauerhaftem Instrument der Verfolgung. 1940 ordnete Heinrich Himmler an, dass Homosexuelle, die als Wiederholungstäter verurteilt worden waren, nach der Haft in Konzentrationslager als „Vorbeugehaft“ deportiert werden sollten. Wer zweimal verurteilt wurde, wurde fortan meist nach Verbüßung der Haftstrafe in ein KZ überstellt, so auch Johannes Wiegert.

Anfang 1942 deportierte ihn die Polizei in das KZ Sachsenhausen, wo er die Häftlingsnummer 41.456 erhielt und von der SS als „Homosexueller“ eingestuft wurde. Er musste den rosa Winkel tragen, das Erkennungszeichen homosexueller Männer in den Lagern. Die Behandlung durch die SS war besonders grausam. Homosexuelle Häftlinge kamen meist in Strafkompanien, wo die Arbeitsbedingungen extrem hart und die Lebensmittelrationen schlechter waren. In Sachsenhausen mussten sie im berüchtigten Klinkerwerk schuften, in Buchenwald im Steinbruch, in Dachau in der Kiesgrube.

Im Sommer 1942 wurden im Außenlager Klinkerwerk des KZ Sachsenhausen rund 200 Männer mit dem rosa Winkel gezielt ermordet. Das Klinkerwerk war wegen der schweren Zwangsarbeit, der abgelegenen Lage und der brutalen Lagerpraxis ein besonders geeigneter Ort für Misshandlungen und Tötungen. Die Aktion richtete sich gegen homosexuelle Häftlinge, die bereits zuvor im Lager massiv entrechtet, misshandelt und zur Zwangsarbeit gezwungen worden waren. Die Morde erfolgten unter dem Vorwand von Fluchtversuchen, durch Ertränken, Erschießungen oder tödliche Gewalt bei Arbeitskommandos. Johannes Wiegert wurde am 14. Juli 1942 im Alter von 38 Jahren im Außenlager Klinkerwerk Opfer dieser Mordaktion an Männern mit dem rosa Winkel. Die Sterbeurkunde des Standesamts Oranienburg nennt als Todesursache einen angeblichen „Kopfschuss bei Fluchtversuch“.

Die Lebensgeschichte Johannes Wiegerts taugt nicht als „queerer Held“. Aber sie zeigt, dass auch diskriminierte und marginalisierte Menschen nicht automatisch frei von Hass auf andere Menschen oder anfällig für einfache, populistische Antworten sind. Als überzeugter Nationalsozialist konnte man auch schwul sein und die menschenverachtende Politik der Nazis gegenüber Minderheiten unterstützen. Das schützte ihn selbst jedoch nicht. Seine Nähe zu einem Täterregime bot keinen Schutz, als ein System Menschen nach „Nützlichkeit“ und „Normabweichung“ bewertete. Die Geschichte queerer Opfer zeigt, wie schnell Ausgrenzung, Überwachung und Gewalt aus Vorurteilen entstehen können, wenn Staat, Polizei, Justiz und Öffentlichkeit mitwirken.

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Hinweise:

Held*innen dürfen aber auch Fehler haben. Aspekte in ihrem Leben, bei dem sie sich auch mal auf dem falschen Weg begaben sind menschlich. Fehler und Wiedersprüche regen dazu an, sich mit ihnen aus heutiger Perspektive auseinanderzusetzen.

Die in den Texten verwenden Begriffe entsprechen zu weiten Teilen denen, die zur Zeit der queeren Held*innen üblich waren, so zum Beispiel das Wort „Transvestit“, welches von einigen Personen auch als Selbstbezeichnung gewählt wurde. Dies würden wir heute viel differenzierter ausdrücken, unter anderem als Trans*, Crossdresser, Dragking, Dragqueen, gender-nonkonform oder nicht-binär. Sofern möglich, werden die Bezeichnungen benutzt, die eine betreffende Persönlichkeit (vermutlich) für sich selbst gewählt hat. Jedoch wissen wir teilweise nicht, wie sich historische Personen selbst benannt haben oder wie sie sich mit dem heutigen Wortschatz beschreiben würden.

Zudem wird auch das Wort „queer“ verwendet, welches zur Zeit der meisten beschriebenen queeren Held*innen noch gar nicht existierte. Dennoch ist es heute das passendste Wort, um inklusiv all die zu bezeichnen, die nicht der heterosexuellen Cis-Mehrheit entsprechen.

Ein Projekt von Rafael Nasemann angegliedert an die Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e.V., Berlin.

Gefördert durch die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung – Stiftung für queere Bewegungen

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