Gedenktafel Rosa Winkel (1989)
31 - Gedenktafel Rosa Winkel
U-Bahnhof Nollendorfplatz, Außenwand auf der Seite Richtung Süden / Motzstr., Berlin-Schöneberg
An der Außenwand des U-Bahnhofs Nollendorfplatz befindet sich die Gedenktafel „Rosa Winkel“. In den roten Granit sind die Worte gemeißelt: „Totgeschlagen. Totgeschwiegen. Den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus.“ Homosexuelle Menschen wurden während der NS-Zeit verfolgt, inhaftiert und in Konzentrationslagern ermordet. Die am 24. Juni 1989 enthüllte Tafel war die erste öffentliche Gedenkstätte für homosexuelle NS-Opfer in Berlin – zu einer Zeit, als ihr Schicksal der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt war.
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(dieser Text ist auch im Audio-Clip zu hören)
Auch nach dem Krieg endete die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer nicht. Allein in der Bundesrepublik wurden bis 1969 rund 59.000 Männer nach den einschlägigen Strafvorschriften verurteilt – eine ähnliche Größenordnung wie während der NS-Zeit. Als die Gedenktafel 1989 eingeweiht wurde, war die öffentliche Wahrnehmung homosexueller Menschen stark von der HIV/Aids-Epidemie und gesellschaftlicher Stigmatisierung geprägt. Umso bemerkenswerter war es, dass die Homosexuellenbewegung mit diesem Mahnmal ein sichtbares Zeichen für die Anerkennung homosexueller Menschen als Opfer des Nationalsozialismus setzte. Ermöglicht wurde dies insbesondere durch die Allgemeine Homosexuelle Arbeitsgemeinschaft (AHA) und die Gruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) Berlin.
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Freiräume, die Magnus Hirschfeld und andere Aktivist*innen zuvor mühsam erkämpft hatten, zunehmend zerstört. Nach nationalsozialistischer Ideologie verunreinigten „unzüchtige“ Beziehungen zwischen Männern das deutsche Volk, da sie nicht zur Fortpflanzung der angeblichen „deutschen Herrenrasse“ beitrugen. Ziel der Politik war es, die Zeugungskraft des Mannes auf die „Sicherstellung und Erhaltung der gesunden Volkskraft“ zu konzentrieren und den „Kampf gegen den sittlichen Verfall“ zu führen. SS-Führer Heinrich Himmler glaubte, homosexuelle Männer würden die deutsche Jugend zur Homosexualität verführen und die öffentliche Verwaltung unterwandern, indem sie das „Leistungsprinzip“ durch ein „erotisches Prinzip“ ersetzten.
Mit aller Macht versuchte das NS-Regime, das freie Leben homosexueller Menschen zu unterdrücken. Am 23. Februar 1933 erließ Hermann Göring den Befehl, alle Lokale zu schließen, die „den Kreisen der widernatürlichen Unzucht huldigten“. Mit der Ermordung des homosexuellen SA-Chefs Ernst Röhm und zahlreicher weiterer Menschen Ende Juni 1934, in der sogenannten „Nacht der langen Messer“, radikalisierte sich die Verfolgung weiter.
1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragrafen 175. Nun konnten nicht nur sexuelle Handlungen, sondern bereits Küsse, Berührungen und andere Verhaltensweisen mit unterstellter sexueller Absicht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In besonders schweren Fällen, etwa bei sexuellen Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 21 Jahren oder bei männlicher Prostitution, drohten nach Paragraf 175a bis zu zehn Jahre Zuchthaus. Eine Verurteilung hatte oft schwerwiegende soziale Folgen: den Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung, akademischer Titel, Beamtenstellen oder der Approbation.
Weibliche Homosexualität war im Deutschen Reich – anders als im annektierten Österreich – nicht ausdrücklich strafbar. Der Paragraf 175 bezog sich ausschließlich auf Männer. Aufgrund des patriarchalen Frauenbildes der Nationalsozialisten galt lesbische Liebe als weniger bedrohlich für Staat und Bevölkerungspolitik. Frauen sollten vor allem Kinder gebären und ihre zugeschriebene Rolle in Familie und Gesellschaft erfüllen. Dennoch wurden lesbische Treffpunkte geschlossen und Frauen überwacht, denunziert und gesellschaftlich ausgegrenzt. Spätestens seit 1938 sammelte auch das Rassenpolitische Amt der NSDAP Namen und Adressen lesbischer Frauen in einer sogenannten „Lesbenkartei“. Welche Folgen diese Registrierung hatte, ist bis heute nicht vollständig geklärt.
Auch lesbische Frauen und trans Personen gerieten ins Visier des Regimes. Einzelne wurden unter Vorwürfen wie „Unzucht“, „Prostitution“ oder „Asozialität“ verfolgt und in Gefängnisse oder Konzentrationslager eingewiesen. Manche wurden durch sogenannte „Vorbeugehaft“ oder „Schutzhaft“ interniert – ohne Gerichtsverfahren und auf unbestimmte Zeit. Eine eigene Häftlingskategorie für lesbische Frauen gab es in den Konzentrationslagern nicht.
Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer war jedoch deutlich systematischer und in ihrer Intensität besonders brutal. Seit Mitte der 1930er-Jahre wurden Männer zunehmend in Konzentrationslager eingewiesen. Ab 1937 verschärften systematische Razzien und Verhaftungsaktionen die Verfolgung weiter. Die KZ-Haft entwickelte sich zu einem Instrument dauerhafter Einschüchterung und Unterdrückung.
Am 12. Juli 1940 ordnete Heinrich Himmler an, homosexuelle Männer, die angeblich mehr als einen Partner „verführt“ hatten, nach Verbüßung ihrer Gefängnisstrafe in sogenannte „polizeiliche Vorbeugehaft“ zu nehmen. Was in vielen Fällen die systematische Verschleppung verurteilter homosexueller Männer in Konzentrationslager bedeutete.
Einigen Männern wurde unter dem Druck drohender KZ-Haft eine vermeintlich „freiwillige“ Kastration nahegelegt, um weiteren Maßnahmen zu entgehen. Doch selbst das schützte sie nicht vor weiterer Verfolgung. So wurde der Schauspieler Fritz Junkermann 1942 im KZ Sachsenhausen kastriert und wenige Monate später in der NS-Tötungsanstalt Bernburg ermordet. Bereits seit Mitte der 1930er-Jahre wurden homosexuelle Männer zu solchen Eingriffen gedrängt. Später kam es auch zu Zwangskastrationen und medizinischen Menschenversuchen an homosexuellen KZ-Häftlingen.
Das Erkennungszeichen homosexueller Männer in den Konzentrationslagern war der rosa Winkel auf ihrer Häftlingskleidung. Die Behandlung durch die SS war besonders grausam. Homosexuelle Häftlinge wurden häufig in Strafkompanien eingewiesen, in denen besonders harte Arbeitsbedingungen herrschten. In Sachsenhausen mussten sie im berüchtigten Klinkerwerk Zwangsarbeit leisten, in Buchenwald im Steinbruch und in Dachau in der Kiesgrube.
Während der NS-Zeit nahm die Polizei wegen des Verdachts homosexueller Handlungen rund 100.000 Festnahmen vor. Über 50.000 Männer wurden verurteilt und schätzungsweise 10.000 bis 15.000 als homosexuelle Häftlinge in Konzentrationslager verschleppt. Historische Untersuchungen gehen davon aus, dass etwa die Hälfte oder sogar mehr von ihnen die KZ-Haft nicht überlebte.
Doch auch nach Kriegsende endete die Verfolgung nicht. Die von den Nationalsozialisten verschärfte Fassung des Paragrafen 175 blieb in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in Kraft. Bis dahin wurden rund 59.000 Männer nach den entsprechenden Strafvorschriften verurteilt. Erst 1969 wurde der Paragraf entschärft und 1994 endgültig abgeschafft.
In der DDR galt ab 1950 wieder eine mildere Fassung des Paragrafen 175. Mit der Strafrechtsreform von 1968 wurde dieser abgeschafft, jedoch durch eine besondere Strafvorschrift für gleichgeschlechtliche Kontakte zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ersetzt. Diese Regelung entfiel erst 1989.
Heute erinnert am Nollendorfplatz nicht nur die Gedenktafel an die Geschichte der queeren Community. Seit 2014 erstrahlt die Kuppel des U-Bahnhofs nachts in den Farben des Regenbogens. Der Nollendorfplatz ist bis heute ein Zentrum der queeren Szene Berlins, deren Wurzeln bis ins späte 19. Jahrhundert zurückreichen.
Erste Treffpunkte entstanden damals vor allem in der historischen Friedrichstadt im heutigen Bezirk Mitte. In den 1920er-Jahren vervielfachte sich die Zahl schwuler und lesbischer Lokale, und Schöneberg rund um den Nollendorfplatz entwickelte sich zu einem Zentrum des queeren Nachtlebens. Bars und Tanzlokale eröffneten in rascher Folge, ebenso entstanden politische und gesellschaftliche Vereinigungen. Anfang der 1930er-Jahre gab es in ganz Berlin schätzungsweise 170 homosexuelle Clubs, Tanzlokale, Cafés und Kneipen.
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In der Nähe kannst du mehr über Magnus Hirschfeld erfahren, den Mitgründer des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK), der weltweit ersten Organisation für die Rechte homosexueller Menschen. Oder über Audre Lorde, die als Schriftstellerin und Aktivistin die Frauen- und Lesbenbewegung sowie die afrodeutsche Bewegung maßgeblich prägte.
Alternativ kannst du auf der Karte weitere queere Held*innen in der Nähe entdecken oder einer der vorgeschlagenen Touren folgen. Wenn du queere Geschichte bei einer geführten Fahrradtour erleben möchtest, findest du die nächsten Termine hier auf der Website oder auf Instagram bei Homolulu Berlin. Hast du Feedback? Dann schreibe an info@homoluluberlin.de.
Ich bin Rafael Nasemann, dein Guide. Vielen Dank fürs Zuhören und Weitererzählen!
Bildergalerie Gedenktafel Rosa Winkel



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Weiterführende Links & Quellen:
- Online-Artikel „Die Verschärfung des Paragrafen 175 und die Folgen“ von Alexander Zinn veröffentlicht auf rosa-winkel.de
- Online-Artikel „Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus“, Gedenktafeln in Berlin
- „Rechtsgutachten zur Frage der Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer: Auftrag, Optionen und verfassungsrechtlicher Rahmen“ von Martin Burgi, Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2016
- Wander-Ausstellung „Gefährdet leben. Queere Menschen 1933-1945“, der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, 2023-2025 an verschiedenen Orten in Deutschland mit Begleitheft
Hinweis zu den Begrifflichkeiten:
Die in den Texten verwenden Begriffe entsprechen zu weiten Teilen denen, die zur Zeit der queeren Held*innen üblich waren, so zum Beispiel das Wort „Transvestit“, welches von einigen Personen auch als Selbstbezeichnung gewählt wurde. Dies würden wir heute viel differenzierter ausdrücken, unter anderem als Trans*, Crossdresser, Dragking, Dragqueen, gender-nonkonform oder nicht-binär. Sofern möglich, werden die Bezeichnungen benutzt, die eine betreffende Persönlichkeit (vermutlich) für sich selbst gewählt hat. Jedoch wissen wir teilweise nicht, wie sich historische Personen selbst benannt haben oder wie sie sich mit dem heutigen Wortschatz beschreiben würden.
Zudem wird auch das Wort „queer“ verwendet, welches zur Zeit der meisten beschriebenen queeren Held*innen noch gar nicht existierte. Dennoch ist es heute das passendste Wort, um inklusiv all die zu bezeichnen, die nicht der heterosexuellen Cis-Mehrheit entsprechen.
Ein Projekt von Rafael Nasemann angegliedert an die Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e.V., Berlin.
Gefördert durch die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung – Stiftung für queere Bewegungen

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