Fritz Junkermann (1883-1942)

21 - Thalia-Theater, Thalia-Theater, Fritz Junkermann war 1906-1916 Mitglied des Ensembles, ehemals Dresdener Str. 72/73,

heute Annenstr. 20-23, Berlin-Mitte

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Fritz Junkermann war ein erfolgreicher Theater- und Stummfilmschauspieler und gehörte ein Jahrzehnt lang zum Ensemble des Thalia Theaters. Er trat in Filmen auf und war auch als Tänzer, Sänger und Kabarettist auf Bühnen im gesamten deutschsprachigen Raum zu sehen. Wegen seiner Beziehungen zu Männern wurde er zwei Mal nach § 175 verurteilt. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wurde er 1941 in „Vorbeugehaft“ in das KZ Sachsenhausen verschleppt und 1942 zu einer „freiwilligen“ Kastration genötigt. Noch im selben Jahr wurde er in der Tötungsanstalt Bernburg ermordet.

(dieser Text ist auch im Audio-Clip zu hören)

Fritz Adolf Oskar Albert Junkermann wurde am 19. Oktober 1883 als Sohn des Hofschauspielers August Junkermann in Stuttgart geboren. Er wuchs in einer Theaterfamilie auf, in der die Bühne zum Alltag gehörte. Sein Bruder Hans leitete später das Schlosspark-Theater in Berlin-Steglitz. 1901 begann er seine eigene Laufbahn als Schauspieler mit einem Volontariat am Stadttheater Münster. Ab 1906 spielte er am Thalia Theater und stand fortan auf zahlreichen Bühnen im deutschsprachigen Raum. Er war ein besonders vielseitiger Künstler, erfolgreich als Schauspieler, Kabarettist, Artist und Vortragskünstler. Als begabter Sänger und Tänzer wirkte er auch in mehreren Filmen mit. Seine Engagements führten ihn durch das In- und Ausland; zeitweise lebte er in Berlin-Friedenau in der Fregestraße 76, zeitweise auch in Hamburg. Seine Ehe, die er vermutlich pro forma eingegangen war, wurde geschieden. 

Noch bevor die Nationalsozialisten an die Macht kamen, geriet Junkermann 1932 ins Visier der Strafverfolgung nach § 175, der „widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern unter Strafe stellte. Er wurde zu einer Geldstrafe von 280 Reichsmark verurteilt – das entspricht heute etwa 1.500 bis 2.500 Euro. Dieses Urteil bedrohte zwar nicht unmittelbar seine Existenz, setzte jedoch ein schweres öffentliches Stigma. Solche Verurteilungen führten häufig zum Verlust von Engagements, dem Ende von Freundschaften und zur dauerhaften Angst, erpressbar zu sein. 

Anfang 1940 wurde Fritz Junkermann in Hamburg erneut zum Ziel der Verfolgung. Ein Sexarbeiter denunzierte ihn bei der Polizei, offenbar in der Hoffnung auf ein milderes eigenes Urteil. Nun wurde gezielt nach dem damals 56-jährigen Schauspieler gefahndet; am 5. März 1940 nahm die Polizei ihn in einer Berliner Pension fest. Am 15. Juli 1940 verurteilte ihn das Amtsgericht Hamburg „wegen fortgesetzter widernatürlicher Unzucht“ zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wurde. 

Seine Strafe verbüßte er in den Gefängnissen Hamburg-Fuhlsbüttel und Glasmoor. Im Juni 1941 hätte seine Strafe eigentlich geendet, doch statt ihn zu entlassen, übergab man ihn der Hamburger Polizeibehörde und anschließend der Berliner Kriminalpolizei. Denn 1940 hatte Heinrich Himmler die systematische Deportation aller verurteilten Homosexuellen in Konzentrationslager als „Vorbeugehaft“ angeordnet – insbesondere jener, die mehr als einen Partner „verführt“ hatten. Am 19. Juli 1941 wurde Junkermann in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert, wo er die Häftlingsnummer 38 490 erhielt. Er musste dort den Rosa Winkel tragen, das Erkennungszeichen homosexueller Männer in den Lagern. 

Die Behandlung durch die SS war gegenüber homosexuellen Häftlingen häufig besonders grausam. Sie wurden meist in Strafkompanien eingewiesen, wo die Arbeitsbedingungen härter waren und das Essen knapper ausfiel, was viele nicht überlebten. In Sachsenhausen mussten sie im berüchtigten Klinkerwerk Schwerstarbeit leisten. 

Um dem Terror im Lager zu entkommen, stellte Fritz Junkermann im Juli 1941 und erneut im Februar 1942 Anträge auf eine sogenannte „freiwillige Entmannung“. Am 9. April 1942 wurde er im KZ Sachsenhausen kastriert – ein Eingriff, den viele Männer in der Hoffnung auf Entlassung und ein Überleben „in Freiheit“ ertrugen, auch wenn diese Freiheit streng überwacht blieb. Im „Dritten Reich“ wurden mehrere tausend homosexuelle Häftlinge zwangsweise oder unter dem Druck vermeintlicher Freiwilligkeit kastriert, ohne dass ihnen dies dauerhaft Sicherheit vor weiterer Verfolgung bot. Auch bei Junkermann erfüllte sich die Hoffnung nicht; offenbar erkrankte er nach der Operation. Statt einer Entlassung folgte der nächste, tödliche Schritt der Verfolgung. 

Im Sommer 1942 wurde er im Rahmen der von der SS zynisch „Aktion Kräutergarten“ genannten Mordaktion aus Sachsenhausen in die Tötungsanstalt Bernburg verlegt. Dort wurde er vermutlich am 5. Oktober 1942 in der Gaskammer ermordet. 

Schätzungen zufolge registrierte die Polizei während des „Dritten Reichs“ rund 100.000 Homosexuelle in sogenannten „Rosa-Listen“. Mehr als 50.000 wurden verurteilt, über 10.000 in Konzentrationslager deportiert. Mindestens die Hälfte von ihnen überlebte den Terror der Nazis nicht – unter ihnen auch Fritz Junkermann. 

Heute erinnert in der Hamburger Neustadt, in der Amelungstraße 5, ein Stolperstein an Fritz Junkermann – den brillanten Tänzer, Sänger und Schauspieler, dessen Leben der NS-Terror auslöschte.

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Weiterführende Links & Quellen:

  • Online-Artikel „Fritz Junkermann“ von Rainer Hoffschildt auf der-liebe-wegen.org
  • Online-Artikel „Wir erinnern an Fritz Junkermann“ basierend auf dem Artikel von Gottfried Lorenz, auf Rosawinkelgedenkbuch.de
  • Infotafel „Internierung, Kastration und Vernichtung: Das Schicksal des Fritz Junkermann“, Infotafel Krankenrevierbaracken, Nummer 34 im Plan, Gedenkstätte Sachsenhausen,  Oranienburg, 2025

Hinweise

Die in den Texten verwenden Begriffe, werden teilweise so verwendet, wie sie zur Zeit der queeren Held*innen üblich waren, wie zum Beispiel das Wort „Transvestit“, welches als Selbstbezeichnung von einigen Personen gewählt wurde. Dies würden wir heute viel differenzierter ausdrücken, unter anderem als Trans*, Crossdresser, Draq King, Draq Queen, Gender-nonkonform oder nicht binär. Sofern möglich, werden die Bezeichnungen gewählt, die die Person für sich (vermutlich) gewählt hatten, jedoch wissen wir teilweise nicht, wie sich die Personen selbst bezeichnet haben oder wie sie sich mit dem heutigen Wortschatz beschreiben würden.

Zudem wird auch das Wort „Queer“ verwendet, welches zur Zeit der meisten beschriebenen queeren Held*innen noch gar nicht existierte. Dennoch ist es heute das passendste Wort, um inklusiv alle die zu bezeichnen, die nicht der heterosexuellen-cis-Mehrheit entsprechen.

Held*innen dürfen aber auch Fehler haben. Aspekte in ihrem Leben, bei dem sie sich auch mal auf dem falschen Weg begaben sind menschlich. Fehler und Wiedersprüche regen dazu an, sich mit ihnen aus heutiger Perspektive auseinanderzusetzen.

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